Um Erlaubnis fragen

Ask me first!
Weil ich mich in einem Vortrag über die Newsletter-Zwangs-Beglückung vieler Hotels ausgelassen hatte, fragte mich ein Hotelier der monatlich einen Newsletter an über 35.000 Kontakte verschickt zu Recht:

“Auch du schickst über dein Blog Newsletter aus.
Wo liegt der Unterschied?”

Abgesehen davon, dass die Abonenntenzahl dieses Blogs weit von 35.000 Kontakten entfernt ist, liegt er vor allem darin, dass meine Leser den Newsletter freiwillig abonniert haben. Bereits im Vorfeld haben sie sich mehr oder weniger intensiv mit den Inhalten auseinandergesetzt. Ich sammle nicht einfach (wie ein Eichhörnchen Haselnüsse) Mailadressen eines jeden Gastes der bei mit eincheckt, und bin eines von über 50 Hotels das mich mit seinen Botschaften zwangsbeglückt.

Entscheidend ist, ob ich meinen Kunden überhaupt eine (kleine) Chance gebe bereits vor Übertreten der Hemmschwelle der Preisgabe ihrer Kontaktdaten zu erfahren, was sie im Newsletter erwarten wird. Und dann wäre da noch der Inhalt - reine Werbung oder Inhalte die Unterhaltung bieten, Nutzen stiften, etc. - Aber das ist ein anderes Thema.

Zu entscheiden ob all das einen Unterschied in der Kommunikationskultur oder gar im Grad der Wahrnehmung der Inhalte darstellt oder nicht, überlasse ich jedem Leser dieses Beitrags selbst.

Bei dieser Gelegenheit ein Buchtipp: Seth Godin, Permission Marketing: Kunden wollen wählen können. Wie Sie aus Fremden Freunde machen und wie Freunde zu treuen Kunden werden.

Darin geht es genau um dieses Thema.

Vergleiche: “Das Karlsruher Manifest zur fairen Kommunikation”

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Danke für den Besuch! (Für Profis: RSS Feed Abo.)


2 Kommentare zu “Um Erlaubnis fragen”

  1. Comment von Monika

    In Deutschland brauche ich ein double-opt-in, also eine zweifache Bestätigung, dass ich einen Newsletter erhalten möchte. Außer in Papierform per Schneckenpost. Das ist komischerweise erlaubt.

  2. Comment von Carsten

    Für die “Schneckenpost” ist die Gefahr eines Spammings nicht so gross, da ja jeder Brief Geld kostet. Insofern bedarf es eines entsprechenden Verbots wie bei E-Mails nicht…

    Übrigens ist das Double Opt-In, welches in Deutschland tatsächlich Standard sein sollte, gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Erforderlich ist lediglich eine hinreichender Nachweis für Einwilligung des Empfängers…

    Double Opt-In hat sich insofern allerdings einfach eingebürgert, weil sich damit eben der Nachweis am sichersten erbringen lässt.

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